Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens einer und höchstens drei stimmberechtigten Personen. Bei mehreren Vorstandsmitgliedern wird der Verein von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Die Mitgliederversammlung kann den Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen.