Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist dahingehend beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften und rechtlichen Verpflichtungen des Vereins bei mehr als 2000,00 Euro und bei Grundstücksgeschäften generell die Genehmigung durch die einfache Mehrheit des Vorstandes erforderlich ist.