| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in.
Jeweils einer der Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstandes verteten den Verein gemeinsam. |