Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Personen, darunter der Vorsitzende, zwei Stellvertreter, der Schriftführer und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter.