Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und drei bis sechs weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden jeweils allein oder von je fünf Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassierers und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.