| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, und zwei stellvertretenden Vorsitzenden, von denen einer zugleich Schatzmeister ist. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten. |