Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorsitzende oder die Stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 2.500,- €, die den Verein verpflichten und die nicht nur in der Erfüllung einer Verbindlichkeit bestehen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Mitgliederversammlung.