Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Ligaobmann. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom ersten oder zweiten Vorsitzenden geminsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.