| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Den Vorstand gemäß § 26 BGB bilden der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und ein Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und den Beisitzer gemeinsam vertreten. |