Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht als Koordinierungsausschuss aus drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Wirkungskreis: Leitung der Brüsseler Geschäftsstelle des Vereins eigenverantwortlich nach den Vorgaben und dem Gesamtinteresse der Vereinsmitglieder. Führung der dortigen laufenden Geschäfte. Jeder besondere Vertreter vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein.
Wirkungskreis: Leitung der Brüsseler Geschäftsstelle des Vereins eigenverantwortlich nach den Vorgaben und dem Gesamtinteresse der Vereinsmitglieder. Führung der dortigen laufenden Geschäfte. Jeder besondere Vertreter vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein.