Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister und bis zu drei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem Stellvertreter oder einer von diesen gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.