| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie zwei weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtliclh durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |