Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu acht Vizepräsidenten und dem Hauptgeschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten und einen Vizepräsidenten oder dem Hauptgeschäftsführer gemeinsam vertreten oder durch einen Vizepräsidenten mit dem Hauptgeschäftsführer.