Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 100,- € je Rechtsgeschäft jedoch nicht mehr als insgesamt 300,- € je Jahr belasten, sind der erste und der zweite Vorsitzende allein vertretungsbefugt. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist dahingehend eingeschränkt, dass bei Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 100,- € belasten und für Dienstverträge die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Zahlungsanweisungen bedürfen der Mitwirkung des Schatzmeisters und des ersten oder des zweiten Vorsitzenden.