Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Sportreferenten und dem Schriftführer.
Der Verein wird gereichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden gemeinsam. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.