| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer und dem Kassenwart. Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam. |