Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindenstens drei und höchstens sieben Personen, darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Die Vorsitzenden und der Schatzmeister vertreten den Verein jeweils allein.