Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Personen: dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär,dem Kassenführer und den drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.