Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, ein bis zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, ein bis zwei Schriftführern, ein bis zwei Pressesprechern und dem Berater. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.