Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall 20.000,00 € nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes.