Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Wirkungskreis: Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der Verwaltung. Die Geschäftsführungsbefugnis des besonderen Vertreters ist dahingehend eingeschränkt, dass Zahlungen, die über einen Betrag von 100.000,- € hinausgehen und nicht an die Internationale Handelskammer in Paris geleistet werden, der Zustimmung des Präsidenten oder eines Vizepräsidenten bedürfen.