Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von im Einzelfall über 2000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.