Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister/Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Geschäften oder Verfügungen mit einem Wert von mehr als 1.000,00 Euro wird der Verein durch den Vosritzenden und den Schatzmeister gemeinsam vertreten.