Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Geschäftskreis: Führung und Organisation der Geschäftsstelle;tägliche Geschäfte des Vereins; Wahrnehmung von Rechten in Tochtergesellschaften und bei anderen Beteiligungen des Vereins.