Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über EUR 5.000 bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands.