| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht mindestens aus einem Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem Schriftführer/stellvertretenden Vorsitzenden.
Im Außenverhältnis vertreten je zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.
Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Bei Entscheidungen mit finanzieller Tragweite von mehr als 5000 € ist der Vorsitzende nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. |