Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen über 2.500,00 EUR, insbesondere für die Aufnahme von Darlehen und die Übenahme von Bürgschaften, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.