Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Bei Geschäften, die einen Betrag in Höhe von 250,- Euro nicht übersteigen, sind die Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt.