| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die "Ältestenschaft" stellt den Vorstand im Sinne des § 26 BGB dar. Die "Ältestenschaft" besteht aus einem oder mehreren Ältesten, darunter dem ersten Vorsitzenden.
Die Gemeinde wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeden Ältesten allein.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 3.000,- EUR wird die Gemeinde durch mindestens zwei Älteste vertreten, sofern mehr als ein Ältester vorhanden ist. |