| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils zu zweit. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 2500,00 € ist ein zustimmender Beschluss des Vorstands erforderlich. |