Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem Schriftführer vertreten.