Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, ein bis drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem Schriftführer.Der Vorstand kann einen stellvertretenden Vorsitzenden zum Geschäftsführer bestimmen.
Vor Gericht und bei Rechtsgeschäften, die der notariellen Beurkundung bedürfen, wird der Verein von sämtlichen Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten. Bei Rechtsgeschäften bis zu einem Gegenstandswert von 1.000 DEM ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Bei allen anderen Rechtsgeschäften wird der Verein durch den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden oder durch den geschäftsführenden stellvertretenden Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.