| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. |