Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten und dem zweiten Stellvertreter des Präsidenten, dem Hauptgeschäftsführer und dem Vertreter des Hauptgeschäftsführers.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.