Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und drei Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Delegiertenversammlung ist zuständig für die Zustimmung zur Veräußerung von Vereinseigentum im Wert von über 50.000,00 EUR im Einzelfall, die Zustimmung zu außerordentlichen Vorhaben, die für ein Einzelvorhaben Fremdkapital oder dergleichen Belastungen über 50.000,00 EUR erfordern.