Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 6 Mitgliedern, darunter einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem Generalsekretär, einem stellvertretenden Generalsekretär und einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein, die übrigen Vorstandsmitglieder sind nur gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.