Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem Vorstandsvorsitzenden und einem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Der Genehmigung der Mitgliederversammlung dedürfen:
- Kreditaufnahmen
- Bürgschaften u. ä.
- Miet- und Pachtverträge
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten