Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.