Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist in der Weise eingeschränkt, dass zur Verfügung über das Vereinskonto nur jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt sind.