Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Großmeister), mindestens einem ständigen Vertreter des Vorsitzenden (zugeordneter Großmeister), dem ersten Großaufseher und dem zweiten Großaufseher sowie ggf. ihren gewählten Stellvertretern und dem Großschatzmeister sowie ggf. seinem gewählten Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder einer seiner ständigen Vertreter sein muss.