| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter. Von den weiteren Vorstandsmitgliedern sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. |