Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Sportwart und dem Jugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 € bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes.