Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Spielleiter, dem Schriftführer und dem Jugendwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.