Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden/Schatzmeister, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden/Schriftführer und bis zu zwei weiteren stellvertretneden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.