| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Der erste Vorsitzende kann den Verein allein vertreten. Der Stellvertreter ist nur zusammen mit dem ersten Vorsitzenden vertretungsberechtigt. |