Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Finanzreferent,dem Schriftführer und einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.