Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht mindestens aus dem ersten Vorsitzenden. Er kann erweitert werden um den zweiten und dritten Vorsitzenden, den Kassenwart, den Jugendwart, den Sportwart, den Fachwarten, den Pressewart, den Protokollführer und Beisitzern mit besonderen Aufgaben.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.