| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der geschäftsführende Vorstand, der aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister besteht. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |