Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und bis zu zwei Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten allein oder durch jeweils zwei Mitglieder des Präsidiums gemeinschaftlich vertreten. Der Präsident ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.