| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Schatzmeister und der Schriftführer üben zugleich das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden aus.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |